Jubiläums- impressionen | | Wohngemeinschaften für demenzkranke pflegebedürftige Menschen
Grundidee der Wohngemeinschaften
Mit dem Modell einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft soll dementiell erkrankten
Menschen die Chance gegeben werden, ein möglichst selbstbestimmtes Leben
bis ins hohe Alter zu führen.
Gewährleistet wird dies durch die 24-Stunden Betreuung durch den ambulanten
Pflegedienst Pflege-Vital Beate Langer GmbH. Die Mieter werden kontinuierlich
von Pflegekräften begleitet.
Der Alltag orientiert sich am Tagesablauf wie er in der Häuslichkeit vorherrscht.
Entscheidend ist dabei, dass stets vorhandene Eigenkompetenzen genutzt werden.
Gute Gründe, warum Sie sich für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften
entscheiden sollten
- Die Pflege wird nach dem System der Bezugspflege realisiert, d.h. ein kleines
Team von Pflegekräften wird mit einem geringen Wechsel eingesetzt.
- Die Mitarbeiterinnen sind Altenpflegerinnen und Pflegehelferinnen und verfügen
über eine Weiterbildung im Bereich Gerontopsychiatrie.
- Hilfe mit Herz umzusetzen im Zusammenspiel psychischer, physischer und seelischer
Bedürfnisse jedes einzelnen hat oberste Priorität.
- Auf der Grundlage der Kundenorientierung wird die aktivierende Pflege umgesetzt.
- Die Mieter erhalten die Möglichkeit bis zum Lebensabend in einem vertrauten
Wohnumfeld zu verbleiben.
- Die Zimmer sind mit persönlichem und somit vertrautem Mobiliar eingerichtet
und tragen so zum Wohlbefinden bei.
- Die behaglich gestalteten Gemeinschaftsräume bilden das Herz der Wohngemeinschaften
und bieten Platz für Begegnung, Beschäftigung und Unterhaltung.
Ziele und Umsetzung
- Individuelle ressourcenorientierte Pflegeplanung (nach dem Modell von M.
Krohwinkel) mit entsprechender Ziel- und Maßnahmenformulierung.
- Förderung der Pflegebedürftigen, um Alltagsaufgaben zu bewältigen,
so dass alle Tätigkeiten von den Mietern im Rahmen ihrer individuellen
Möglichkeiten selbständig durchgeführt werden.
- Der Kontakt zu Angehörigen wird stets gefördert und unterstützt.
- Die pflegebedürftigen Menschen erfahren Hilfe bei der Gestaltung ihres
Lebens je nach individuellen Wünschen und Fähigkeiten.
- Das Prinzip der ambulanten vor stationären Versorgung steht an erster
Stelle.
Finanzierung
Vermieter der Wohngemeinschaften ist der FAW e.V. (Verein zur Förderung
altersgerechten Wohnens - Bülowstr 71/72, 10783 Berlin).
Jeder Mieter hat einen separaten Mietvertrag, in dem der Mietzins sowie die
Kosten der gemeinsam genutzten Räume festgeschrieben sind. Der Mietvertrag
weist die üblichen Rechte und Pflichten eines Mieters zu.
Jeder Hilfebedürftige zahlt monatlich ein Haushaltsgeld auf ein Konto
ein. Davon werden Lebensmittel sowie Hygieneartikel oder Dinge des täglichen
Bedarfs gekauft.
Die Pflegekosten werden finanziert über die Pflegekassen und übergreifend
über den Sozialhilfeträger (SGB XII) oder privat. Sollte das Sozialamt
eine Kostenübernahmeaussprechen, geht dieser eine Begutachtung durch die
zuständige Stelle des Bezirksamtes voraus.
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