Pflege-Vital  Beate Langer GmbH

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Ambulante Pflege und häusliche Krankenpflege

 

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Wir sind für Sie da:

unsere-leistungen-ambulant.jpg Leistungskomplexe der Kombinations- und Sachleistungen -- Pflegeberatung -- Urlaubsvertretung -- Beantragung von Pflegehilfsmitteln Häusliche Krankenpflege nach SGB V, § 37 Abs. 1 und 2 Haushaltshilfe nach SGB V § 38 Leistungen über das Sozialgesetzbuch SGB XII Vorpflege bzw. Privatleistungen


Die Pflege im gewohnten häuslichen Umfeld hat generell Vorrang vor einer stationären Unterbringung und ist eine bewährte Alternative zu anderen Pflegeformen. Unsere Pflege-Vital Beate Langer GmbH bietet Ihnen "Hilfe mit Herz" - tatkräftig, unterstützend und aktivierend bei der Bewältigung des täglichen Lebens.

Die folgenden beispielhaften Situationen, in denen ambulante Pflege in Anspruch genommen werden kann, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir wollen Ihnen damit eine Orientierungshilfe geben, damit Sie gezielt zu uns Kontakt aufnehmen können. 

Hilfe im Rahmen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Alle Leistungskomplexe im Rahmen der Kombinations- und Sachleistungen

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Sie benötigen teilweise oder vollständige Hilfe einer professionellen Pflegestation. Inanspruchnahme von Sachleistungen, Geldleistungen oder Kombinationsleistungen Zum Kontaktformular

 

Pflegeberatung nach § 37 SGB XI bei Geldleistung oder bei Pflegegrad 1

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Sie erhalten InformationGeldleistungen von der Pflegekasse oder haben Pflegegard 1 und wollen einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeeinrichtung abrufen.  Abrufen des InformationBeratungsbesuches Zum Kontaktformular

 

Leistungen nach § 45 SGB XI

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Versicherte der Pflegegrade 1 bis 5. Die Pflegekassen finanzieren diese Leistung mit 125,-€/Monat. Inanspruchnahme der Leistungen für niedrigschwellige Beschäftigungs- und Betreuungsangebote, sowie haushaltsnahe Dienstleistungen.  Zum Kontaktformular

Urlaubs- und Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI , wenn die Pflegeperson verreisen möchte oder anderweitig verhindert ist

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Die Pflegeperson ist für einen absehbaren Zeitraum verhindert (z.B. wegen Urlaubs oder Krankheit). Die Pflege soll dennoch sichergestellt werden. Beantragung von Verhinderungspflege, entweder ambulant oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Zum Kontaktformular

Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Durch den Einsatz von Pflegehilfsmitteln bzw. durch Wohnungsanpassung könnte die Pflege erleichtert, die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert bzw. eine selbständigere Lebensführung gefördert werden. Beantragung der InformationPflegehilfsmittel bzw. der Maßnahmen zur InformationWohnungsanpassung. Pflege-Vital unterstützt Sie dabei. Zum Kontaktformular

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Häusliche Krankenpflege nach SGB V § 37 

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Sie werden beispielsweise aus dem Krankenhaus mit einer noch nicht vollständig verheilten Wunde entlassen. Sie können die Wunde nicht selbst versorgen und sind nicht in der Lage Ihre Körperpflege durchzuführen und hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu verrichten. Wir kommen zum Verbandswechsel, zur Körperpflege und Hauswirtschaft zu Ihnen nach Hause. Oder sie benötigen z.B. regelmäßig Medikamente oder Injektionen, die sie nicht selbständig einnehmen bzw. spritzen können.  Inanspruchnahme von Behandlungspflegen, Grundpflege und/oder hauswirtschaftlichen Verrichtungen.  Zum Kontaktformular

Zurück zur Leistungsübersicht Leistungskomplexe der Kombinations- und Sachleistungen -- Pflegeberatung -- Urlaubsvertretung -- Beantragung von Pflegehilfsmitteln Häusliche Krankenpflege nach SGB V, § 37 Abs. 1 und 2 Haushaltshilfe nach SGB V § 38 Leistungen über das Bundessozialhilfegesetz - BSHG Privatleistungen Informationen zur Pflegegesetzgebung (SGB V, SGB XI, BSHG)


Haushaltshilfe nach SGB V § 38

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Ein versichertes Familienmitglied ist wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung einer Krankheit, vor allem nach Krankenhausaufenthalt, ambulanter OP oder ambulanter Krankenhausbehandlung zur Weiterführung des Haushalts vorübergehend nicht in der Lage. Oder Kinder unter 12 Jahren oder Kinder, die behindert sind, wären allein zu Hause, ohne dass sich ein Erziehungsberechtigter um sie kümmern kann. Inanspruchnahme von kompletter Familienpflege Zum Kontaktformular

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Leistungen nach SGB XII

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
InformationÜbergreifende Leistungen der Pflegeversicherung können von Ihnen nicht übernommen werden. Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege und von vorübergehender Hilfe Zum Kontaktformular

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Leistungen ohne Vorliegen eines Pflegegrades

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Sie haben einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, der jedoch noch nicht genehmigt wurde. Pflegebedarf besteht aber bereits. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden überprüfen, ob wir in Vorleistung gehen können. Zum Kontaktformular
Alle vorher genannten Kostenträger kommen nicht in Frage. Private Bezahlung der Pflegedienstleistungen Zum Kontaktformular

 

 
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