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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| Was passiert, wenn ich wegen meiner Pflegebedürftigkeit nicht mehr in meiner Wohnung zurechtkomme?Die Pflegekassen können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnungsumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, eines Eigenanteiles und von dem Einkommen des Pflegebedürftigen abhängig; sie werden jedoch 2.557,00 € je Maßnahme nicht übersteigen.
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