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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| Urlaubspflege oder VerhinderungspflegeDie Voraussetzung, um eine solche Leistung von der Pflegekasse zu bekommen, ist, dass Ihre Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung / Urlaub mindestens zwölf Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Um Sie in dieser Zeit zu versorgen, können Sie entweder eine Kurzzeitpflegeeinrichtung (sehen Sie auch unseren Bereich "Kurzzeitpflege") in Anspruch nehmen, oder Ihr Pflegedienst betreut Sie ambulant in Ihrer gewohnten häuslichen Umgebung. Eigens dafür werden spezielle Leistungskomplexe eingesetzt und ein Pflegevertrag abgeschlossen. Die Aufwendungen der Pflegekasse betragen bis zu 1.470,00 € in einem Kalenderjahr. Der zeitliche Rahmen darf 28 Tage/Jahr nicht überschreiten.
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