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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| EinführungDie Pflegeversicherung hat sich - als eine wichtige Säule der Sozialversicherung - bei der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit bestätigt. Derzeit erhalten rund 1,35 Millionen Pflegebedürftige Leistungen der Pflegeversicherungen im häuslichen Bereich und 610.000 im stationären Einrichtungen (Stand Mai 2003). Am 1.1.1994 trat die Pflegeversicherung in Kraft. Leistungsbeginn für die ambulanten, teilstationären und Kurzzeitpflegeleistungen war der 1.4.1995. Wir stellen Ihnen mit diesem Bereich unseres Online-Angebotes Auszüge der umfangreichen Leistungen vor, und wie sie in der Praxis Anwendung finden. Folgen Sie einfach den Links in der Navigationsleiste. Da die Materie sehr komplex ist, bieten wir auch ausdrücklich den direkten
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