Unsere Pflege-Angebote für Sie: Liebevolle Alten- und Krankenpflege Besondere ambulante Wohnformen Liebevolle Kurzzeitpflege | | Pflegeversicherungs-Ergänzungsgesetz
Seit dem 01.07.2008 stehen für Pflegebedürftige, bei denen neben
dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung
ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben
ist, zusätzlich ein Betreuungsbetrag in Höhe bis zu 100,00 €
pro Monat (Grundbetrag) oder 200,00 € pro Monat (erhöhter
Betrag) zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für
Leistungen der
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- ambulanten Pflege.
Berechtigter Personenkreis sind Pflegebedürftige, bei denen der MDK demenzbedingte
Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderung oder psychische Erkrankungen
festgestellt hat. Zwei Bereiche, davon einmal aus einem der Bereiche 1-9 der
folgenden Schädigungen und Fähigkeitsstörungen, müssen dabei
vom Gutachter des MDK festgestellt worden sein:
- Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen
oder potentiell gefährdenden Substanzen.
- Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- Iim situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle
oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapie-resistenten
Depression oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen
des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilungsvermögen), die zu Problemen
bei der Bewältigung von sozialen AIItagsleistungen geführt haben
- Störungen des Tag- und Nachtrhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliertes emotionales Verhalten
- Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit
oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression
Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der so genannten Pflegestufe
0 erhalten erstmals auch diese Leistungen.
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