Pflege-Vital  Beate Langer GmbH / Pflege-Vital  Kurzzeitpflege GmbH

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Pflegeantragstellung und -gesetzgebung

 

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Pflegeversicherungs-Ergänzungsgesetz

Seit dem 01.07.2008 stehen für Pflegebedürftige, bei denen neben dem Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung gegeben ist, zusätzlich ein Betreuungsbetrag in Höhe bis zu 100,00 € pro Monat (Grundbetrag) oder 200,00 € pro Monat (erhöhter Betrag) zur Verfügung. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen der

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • ambulanten Pflege.

Berechtigter Personenkreis sind Pflegebedürftige, bei denen der MDK demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderung oder psychische Erkrankungen festgestellt hat. Zwei Bereiche, davon einmal aus einem der Bereiche 1-9 der folgenden Schädigungen und Fähigkeitsstörungen, müssen dabei vom Gutachter des MDK festgestellt worden sein:

  1. Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
  2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
  3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potentiell gefährdenden Substanzen.
  4. Tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
  5. Iim situativen Kontext inadäquates Verhalten
  6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
  7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapie-resistenten Depression oder Angststörung
  8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilungsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen AIItagsleistungen geführt haben
  9. Störungen des Tag- und Nachtrhythmus
  10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
  11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
  12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliertes emotionales Verhalten
  13. Zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit auf Grund einer therapieresistenten Depression

Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der so genannten Pflegestufe 0 erhalten erstmals auch diese Leistungen.

 

 

 
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