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Pflegeantragstellung und -gesetzgebung

 

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Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung - eine Orientierungshilfe

Wenn Sie erstmals mit dem Thema Pflegebedürftigkeit konfrontiert sind ist es wichtig, sich über die Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren, die seitens der Pflegegesetzgebung vorgesehen sind. Mit diesem Bereich unserer Internetpräsenz wollen wir Ihnen dabei Orientierungshilfe leisten. Wir möchten Ihnen darüber hinaus jedoch ausdrücklich das persönliche Gespräch anbieten, da nur so ein vertrauensvolles und hilfreiches Eingehen auf Ihre spezielle Situation möglich ist.

Beim Eintreten eines Pflegefalles steht an erster Stelle oftmals die Entscheidung, ob die zu pflegende Person überhaupt im häuslichen Umfeld gepflegt werden kann, sei es deren eigenes, gewohntes oder das von Angehörigen oder Bekannten. Das ist in den meisten Fällen insbesondere eine Entscheidung der (zukünftigen) Pflegepersonen, natürlich aber auch abhängig vom Gesundheitszustand der zu pflegenden Person.

Um Ihnen bei dieser Entscheidung helfen zu können, haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengefasst:

  • Schätzen Sie ein, ob für Ihren Fall im Sinne des Gesetzgebers Pflegebedarf vorliegen könnte (daraus lässt sich jedoch kein Anspruch ableiten)
  • Schätzen Sie ein, welche Pflegestufe bewilligt werden könnte (daraus lässt sich jedoch kein Anspruch ableiten)
  • Lassen Sie sich durch uns über die pflegestufenabhängig möglichen Zuwendungen aus der Pflegeversicherung und den zu erbringenden Eigenanteil beraten
  • Suchen Sie Unterstützung bei der Vorbereitung eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung
  • Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
  • Nehmen Sie bei einer teilweisen oder vollständigen Ablehnung die Widerspruchsmöglichkeiten wahr

 

 

 

 
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