Pflege-Vital  Beate Langer GmbH / Pflege-Vital  Kurzzeitpflege GmbH

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Welche Leistungsmöglichkeiten resultieren aus den einzelnen Pflegestufen?

Die Einordnung in eine der Pflegestufen I bis III hat unmittelbar Folgen auf die Leistungen, die Sie im Zusammenhang mit einer ambulanten Pflege oder einer Kurzeitpflege in Anspruch nehmen können. Die Anerkennung einer dieser Pflegestufen ist jedoch nur als Zuschuss zu betrachten, d.h. es werden nicht alle anfallenden Kosten von der Pflegekasse übernommen.

Ambulante Pflege

Die Leistungen der ambulanten Pflege werden hauptsächlich in Form von InformationSachleistungen, InformationGeldleistungen oder InformationKombinationsleistungen erbracht. Die Sachleistungen werden von der Pflegekasse höher finanziert, da sie ausschließlich durch professionelle Pflegedienste geleistet werden und ein professioneller Pflegedienst laufende Kosten (z.B. Regiekosten, Sozialversicherungen) zu tragen hat.

Nähere Informationen darüber finden Sie in diesem Bereich unseres Online-Angebotes, insbesondere unter der Rubrik Pflegeversicherung SGB XI, und im Bereich Ambulante Pflege.

Pflege in einer Wohngemeinschaft

Seit August 2005 ist das Wohnen eines pflegebedürftigen Demenzerkrankten in Berlin über Tagessätze geregelt. Diese Tagessätze sind in neuen Leistungskomplexen (LK19 und LK 38) geregelt.

Weiter Informationen finden Sie im Bereich Wohngemeinschaft unseres Online-Angebotes.

Pflegesätze in der Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege hat die Einstufung in eine der drei Pflegestufen insbesondere Einfluss auf den pro Tag zur Verfügung stehenden Tages- bzw. Pflegesatz. Hinzu kommt pro Tag ein Eigenanteil, welcher vom Pflegegast selbst zu tragen ist (s. InformationTagessatz-Kalkulator bzw. Tagessätze InformationStufe I, InformationStufe II, InformationStufe III).

Weitere Informationen finden sie im Bereich Zum Bereich "Kurzzeitpflege"Kurzzeitpflege unseres Online-Angebotes.

 

 
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