Unsere Pflege-Angebote für Sie: Liebevolle Alten- und Krankenpflege Besondere ambulante Wohnformen Liebevolle Kurzzeitpflege | | Übergreifende Leistungen nach §61 ff SGBXII
Haben Sie wenig Einkommen und Vermögen?
Reicht Ihre Pflegestufe für ihre Pflege nicht aus?
Ist über Ihre Pflegestufe noch nicht entschieden worden?
Dann gibt es die Möglichkeit, über das Sozialamt übergreifende
Leistungen der Hilfe zur Pflege nach §61 ff SGBXII zu beantragen. Treffen
diese Kriterien auf Sie zu, dann wenden Sie sich an unsere Sozialarbeiterin.
Diese kann Ihnen in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch
Detailfragen erläutern, Schonvermögens- und Einkommensgrenzen benennen
und errechnen sowie sämtliche Anträge mit Ihnen gemeinsam beim zuständigen
Sozialamt stellen. Gern Ist Ihnen unsere Sozialarbeiterin dabei behilflich,
alle nötigen Unterlagen für die Antragstellung zusammenzustellen.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat
über die Leistungen der Pflegeversicherung hinaus ein Leistungskomplexsystem
für weitergehende Leistungen nach §61ff SGBXII sowie Leistungen gem.
§27 Abs. 3 SGBXII und §70 Abs. 1-3 SGBXII definiert, die wir Ihnen
in der nachfolgenden Tabelle zeigen. Wenden Sie sich an uns, wir helfen Ihnen
gerne jederzeit weiter.
| LK |
Leistungsart |
Leistungsinhalte |
Punkte |
Punkt-wert
|
| 31 |
Tagesstrukturierung und Beschäftigung |
1. |
Hilfestellung bei zeitlicher und örtlicher
Orientierung |
Zeitbezug 30 min
300 |
12,48
€ |
| 2. |
Planen des Tagesablaufes / Tagesstrukturierung |
| 3. |
Anleitung und Hilfe bei der Wiedererlangung
und zum Erhalt der häuslichen Selbständigkeit |
| Insbesondere bei
dementiellen und psychischen Erkrankungen (und im Zusammenhang damit auftretender
Beeinträchtigungen wie Schlafstörungen, Antriebsminderung) |
| 33 |
Psychosoziale Betreuung |
Über die pflegebezogene Kommunikation
hinausgehend (=zeitlich zusätzlich zu den Pflegeleistungen): |
Zeitbezug 30 min
300 |
12,48
€ |
| 1. |
Anregung und Unterstützung bei sozialen
Kontakten (z.B. Angehörige, Gruppenangeboten, etc.) |
| 2. |
Gespräche führen, Unterhaltung fördern
mit dem Ziel der Aktivierung |
| 34 |
Maniküre |
Als besondere Hilfestellung, sofern
im übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden:
Hilfe bei der Pflege der Fingernägel |
120 |
4,99 € |
| 35 |
Hilfe bei der Haarwäsche und
beim Frisieren |
Als besondere Hilfestellung, sofern
im übrigen keine Hilfen bei der Körperpflege erbracht werden: |
250 |
10,40
€ |
| 1. |
Hilfe bei der Haarwäsche |
| 2. |
Hilfe beim Frisieren |
| 3. |
Pflege von Perücken |
| 36 |
Hilfe in Notfällen |
Diese umfasst je nach Art des Notfalles
die erforderlichen ersten Hilfemaßnahmen, ggf. die Benachrichtigung
eines Arztes, Angehöriger, der Polizei und das Warten bis zu deren
Eintreffen. Dieser Leistungskomplex ist abrechenbar bei schriftlichem Nachweis
aufgrund eines Kurzberichtes über einen eingetretenen Notfall auch
ohne vorherige Bewilligung. |
600 |
24,96 € |
| 37 |
Hauhaltsbuch |
Monatliche Pauschale bei Führen
eines Haushaltsbuches |
360 |
14,98 € |
| 38 |
Hilfe in Wohngemeinschaften für demente
Pflegebedürftige |
Ergänzende Tagespauschale bei
Gewährung des LK 19 durch die Pflegekassen, nur für Pflegebedürftige
mit Pflegestufe II und höher. Eine parallele Bewilligung der LK 31-35
und 37 ist nicht ausgeschlossen |
|
17,68 € |
| |