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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| Kurzzeitpflege (SGB XI, § 42)Wenn die häusliche Pflege durch uns nicht erbracht werden kann oder diese nicht ausreicht, haben Sie Anspruch auf eine befristete Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Für diese Kurzzeitpflege stellt die Pflegekasse für Versicherte, denen bereits das Vorliegen einer Pflegestufe bescheinigt wurde, im Kalenderjahr für maximal 28 Tage 1470,-€ zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrer Häuslichkeit vorübergehend
nicht oder nicht ausreichend gepflegt werden können. VerhinderungspflegeDie Aufwendungen der Pflegekasse betragen bis zu 1.470,00 € in einem Kalenderjahr. Der zeitliche Rahmen darf 28 Tage/Jahr nicht überschreiten. Die Voraussetzung, um eine solche Leistung von der Pflegekasse zu bekommen ist, dass Ihre Pflegeperson Sie vor der erstmaligen Verhinderung / Urlaub mindestens zwölf Monate in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat. Eigenanteil Zu den Pflegekosten, welche von der Pflegekasse übernommen werden, kommt
pro Tag ein Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
hinzu, der vom Pflegegast selbst zu tragen ist. Gern übernehmen wir für Sie jegliche Anträge für die Pflegekasse und/ oder das Sozialamt und klären anstehende Fragen in einem persönlichen Gespräch. Geschultes Fachpersonal sichert in unserer Pflege-Vital Kurzzeitpflege GmbH rund um die Uhr eine kompetente und individuelle Pflege mit Herz und Verstand. Die Erhaltung oder Wiedergewinnung einer möglichst selbständigen Lebensführung der Pflegegäste wird durch den Aufenthalt in unserer Kurzzeitpflege unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation gefördert. Eine gemütliche Atmosphäre der Zimmer (6 Einbett- und 6 Zweibettzimmer) trägt darüber hinaus zum Wohlbefinden unserer Pflegegäste bei.
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