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Liegt Pflegebedürftigkeit vor?

Zunächst muss geklärt werden, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu werden im Verlauf des Antragsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verschiedene Kriterien untersucht. Pflegebedürftigkeit kann vorliegen, wenn folgende Aussage zutrifft:

Was sind in diesem Zusammenhang Krankheiten und Behinderungen? Was für Verrichtungen sind das im Einzelnen? Welche Merkmale muss die Hilfe aufweisen? Was sind Pflegepersonen?

Durch welche Merkmale ist Pflegebedürftigkeit gekennzeichnet?

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.

Pflegebedürftigkeit kann jedoch auch dann vorliegen, wenn Sie beispielsweise unter Gedächtnisstörungen leiden oder ihnen die Orientierung in Ihrer Wohnung oder Umgebung schwer fällt. Es kommt stets darauf an, ob Sie teilweise oder komplett nicht in der Lage sind, die Verrichtungen des täglichen Lebens selbstständig auszuüben.

Was sind körperliche, geistige oder seelische Krankheiten oder Behinderungen?

Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des SGB XI sind:

  • Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat,
  • Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
  • Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
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Was sind gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen?

Im Bereich der Körperpflege

Im Bereich der Mobilität

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • Darm- und Blasenentleerung
  • Beim Aufstehen und Zu-Bett-Gehen
  • Beim An- und Auskleiden
  • Beim Gehen, Stehen
  • Beim Treppensteigen
  • Beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Im Bereich der Ernährung

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung

  • Mundgerechtes Zubereiten der· Nahrung
  • Aufnahme der Nahrung
  • Beim Einkaufen
  • Beim Kochen
  • Beim Reinigen der Wohnung
  • Beim Spülen
  • Beim Wechseln und Waschen Ihrer Wäsche und Bekleidung
  • Beim Beheizen der Wohnung
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Welche Merkmale muss die Hilfe aufweisen?

Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Sie Hilfen durch andere Menschen in Form von Unterstützung bei oben genannten Verrichtungen benötigen. Pflegebedürftigkeit liegt auch vor. wenn diese Verrichtungen von Pflegepersonen teilweise oder vollständig übernommen werden müssen, oder wenn der Pflegebedürftige bei der Ausführung dieser Tätigkeiten beaufsichtigt oder angeleitet werden muss

Die Dauer der erforderlichen Pflege hat unmittelbar Einfluss auf die Einstufung in eine der Pflegestufen I bis III

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Was sind Pflegepersonen?

Pflegepersonen sind einerseits professionelle Pflegekräfte, z.B. die einer Pflegestation wie der unseren, andererseits Angehörige oder Freunde der oder des zu pflegenden oder auch ehrenamtliche Pflegekräfte.

Leistungen der Krankenkassen dürfen jedoch ausschließlich durch examiniertes Pflegepersonal erbracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 
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