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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| Liegt Pflegebedürftigkeit vor?Zunächst muss geklärt werden, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Dazu werden im Verlauf des Antragsverfahrens durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verschiedene Kriterien untersucht. Pflegebedürftigkeit kann vorliegen, wenn folgende Aussage zutrifft: |
Im Bereich der Körperpflege |
Im Bereich der Mobilität |
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Im Bereich der Ernährung |
Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung |
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Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Sie Hilfen durch andere Menschen in
Form von Unterstützung bei oben genannten Verrichtungen benötigen.
Pflegebedürftigkeit liegt auch vor. wenn diese Verrichtungen von Pflegepersonen
teilweise oder vollständig übernommen werden müssen, oder wenn
der Pflegebedürftige bei der Ausführung dieser Tätigkeiten beaufsichtigt
oder angeleitet werden muss
Die Dauer der erforderlichen Pflege hat unmittelbar Einfluss auf die Einstufung
in eine der
Pflegestufen
I bis III
Pflegepersonen sind einerseits professionelle Pflegekräfte, z.B. die einer Pflegestation wie der unseren, andererseits Angehörige oder Freunde der oder des zu pflegenden oder auch ehrenamtliche Pflegekräfte.
Leistungen der Krankenkassen dürfen jedoch ausschließlich durch examiniertes Pflegepersonal erbracht werden.