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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
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Kombinationsleistungen Sie wählen eine Kombination zwischen Das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden . Achtung:Wenn Sie Pflegegeld beantragen oder eine Kombination aus Hilfeleistungen durch unseren Pflegedienst und Pflegegeld, so muss der Gutachter des MDK darüber befinden, ob die Pflegeperson (Verwandter. Nachbar etc.) in der Lage ist, die für Sie notwendige Hilfestellung und Unterstützung fachgerecht zu leisten. Bevor Sie also Pflegegeld oder eine Kombination aus professioneller Pflege und Hilfe durch Angehörige beantragen, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie wirklich auf professionelle Hilfe ganz oder teilweise verzichten können. Wenn Sie eine Kombination aus Geld- und Sachleistung wählen, sind
Sie nach dem Gesetz an Ihre Entscheidung für die Dauer von 6 Monaten
gebunden. Kombinationsleistungen in ZahlenLeistungen der Sachleistung finanzieren die Pflegekassen zu einem guten Drittel höher als die Geldleistung, Das liegt darin begründet, dass ein professioneller Pflegedienst laufende Kosten (z.B. Regiekosten, Sozialversicherungen) zu tragen hat. Kombinationsmöglichkeilen der Sach- und Geldleistung in den verschiedenen Pflegestufen finden Sie in folgender Tabelle:
Erläuterung: Bei der Pflegestufe l finanziert die Pflegekasse Leistungen für
einen ambulanten Pflegedienst bis zu 420,00 € monatlich. Wenn Sie also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von z.B. 210,00 € monatlich in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihre Geldleistung anteilig um diesen prozentuellen Betrag der Sachleistung. Demnach würden Ihnen für unser Beispiel noch 107,50 € anteilige Geldleistung überwiesen werden. Die Überweisung der restlichen Geldleistung erfolgt bei einer Kombinationsleitung von der Pflegekasse rückwirkend für den abgerechneten Kalendermonat.
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