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Kombinationsleistungen

Sie wählen eine Kombination zwischen InformationGeldleistungen und InformationSachleistungen (z.B. die Körperpflege durch die Pflege-Vital Beate Langer GmbH und den Einkauf durch Ihren Familienangehörigen).

Das Pflegegeld, welches Sie von der Pflegekasse erhalten, muss zweckgebunden für Ihre Pflege ausgegeben werden .

Achtung:

Wenn Sie Pflegegeld beantragen oder eine Kombination aus Hilfeleistungen durch unseren Pflegedienst und Pflegegeld, so muss der Gutachter des MDK darüber befinden, ob die Pflegeperson (Verwandter. Nachbar etc.) in der Lage ist, die für Sie notwendige Hilfestellung und Unterstützung fachgerecht zu leisten.

Bevor Sie also Pflegegeld oder eine Kombination aus professioneller Pflege und Hilfe durch Angehörige beantragen, vergewissern Sie sich bitte, ob Sie wirklich auf professionelle Hilfe ganz oder teilweise verzichten können.

Wenn Sie eine Kombination aus Geld- und Sachleistung wählen, sind Sie nach dem Gesetz an Ihre Entscheidung für die Dauer von 6 Monaten gebunden.
Wir gestatten uns daher die Anregung, dass Sie den möglichen Verlauf Ihres Befindens bei Ihrer Entscheidung hinreichend berücksichtigen. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Kombinationsleistungen in Zahlen

Leistungen der Sachleistung finanzieren die Pflegekassen zu einem guten Drittel höher als die Geldleistung, Das liegt darin begründet, dass ein professioneller Pflegedienst laufende Kosten (z.B. Regiekosten, Sozialversicherungen) zu tragen hat.

Kombinationsmöglichkeilen der Sach- und Geldleistung in den verschiedenen Pflegestufen finden Sie in folgender Tabelle:

    Anteile in % Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Anteile in Euro Anteile in Euro Anteile in Euro
Sach- leistung Geld- leistung Sach- leistung Geld- leistung Sach- leistung Geld- leistung Sach- leistung Geld- leistung
100 0 420,00 0,00 980,00 0,00 1.470,00 0,00
95 5 399,00 10,75 931,00 21,00 1.396,50 33,75
90 10 378,00 21,50 882,00 42,00 1.323,00 67,50
85 15 357,00 32,25 833,00 63,00 1.249,50 101,25
80 20 336,00 43,00 784,00 84,00 1.176,00 135,00
75 25 315,00 53,75 735,00 105,00 1.102,50 168,75
70 30 294,00 64,50 686,00 126,00 1.029,00 202,50
65 35 273,00 75,25 637,00 147,00 955,50 236,25
60 40 252,00 86,00 588,00 168,00 882,00 270,00
55 45 231,00 96,75 539,00 189,00 808,50 303,75
50 50 210,00 107,50 490,00 210,00 735,00 337,50
45 55 189,00 118,25 441,00 231,00 661,50 371,25
40 60 168,00 129,00 392,00 252,00 588,00 405,00
35 65 147,00 139,75 343,00 273,00 514,50 438,75
30 70 126,00 150,50 294,00 294,00 441,00 472,50
25 75 105,00 161,25 245,00 315,00 367,50 506,25
20 80 84,00 172,00 196,00 336,00 294,00 540,00
15 85 63,00 182,75 147,00 357,00 220,50 573,75
10 90 42,00 193,50 98,00 378,00 147,00 607,50
5 95 21,00 204,25 49,00 399,00 73,50 641,25
0 100 0,00 215,00 0,00 420,00 0,00 675,00

Erläuterung:

Bei der Pflegestufe l finanziert die Pflegekasse Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst bis zu 420,00 € monatlich.
Das Pflegegeld der Geldleistung beträgt 215,00 € monatlich.

Wenn Sie also Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Höhe von z.B. 210,00 € monatlich in Anspruch nehmen, reduziert sich Ihre Geldleistung anteilig um diesen prozentuellen Betrag der Sachleistung. Demnach würden Ihnen für unser Beispiel noch 107,50 € anteilige Geldleistung überwiesen werden.

Die Überweisung der restlichen Geldleistung erfolgt bei einer Kombinationsleitung von der Pflegekasse rückwirkend für den abgerechneten Kalendermonat.

 

 

 

 

 
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