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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| Leistungen aus der gesetzlichen KrankenversicherungNeben den Leistungen der Pflegekasse gibt es bestimmte Leistungen, die unabhängig davon von der Krankenkasse übernommen werden können. Dazu zählen z.B. die Medikamentengabe, Verbandwechsel, Insulingaben, Injektionen, Blutdruckkontrollen etc. Um diese Leistungen über die Krankenkasse zu beziehen, ist es notwendig, dass bestimmte, krankheitsspezifische Voraussetzungen vorliegen. Diese werden durch eine Verordnung vom behandelnden Arzt bestätigt und die jeweilig zu erbringende Leistung darin festgehalten. Die Verordnung wird dann von der Pflege-Vital Beate Langer GmbH bei der Krankenkasse
eingereicht und die Kosten für diese Leistungen von der Krankenkasse übernommen,
wenn die Voraussetzungen vorliegen.
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