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Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Aufenthalt meiner Angehörigen in Ihrer Kurzzeit-Pflegeeinrichtung irgendwo beantragen ? Wenn ja, wo und wie? Bei Vorliegen einer Pflegestufe muss der Aufenthalt bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden, die notwendigen Formulare erhalten Sie persönlich oder per Post bei der Pflegekasse Ihrer Angehörigen. Entsprechende Einkommensverhältnisse vorausgesetzt kann auch die Beantragung beim zuständigen Sozialhilfeträger notwendig sein. Können Sie uns beim Antragsverfahren helfen? Ja, sowohl die Bereitstellung der Antragsformulare, als auch die rechtzeitige Zusendung zur Pflegekasse können von uns übernommen werden. Notwendig ist aber auf jeden Fall die Originalunterschrift des Pflegebedürftigen bzw. dessen Amtsbetreuers auf dem Antragsformular. Die Beantragung beim zuständigen Sozialhilfeträger kann ggf. von unser Sozialarbeiterin übernommen werden. Zu welchen Uhrzeiten kann bzw. muss ich meine Angehörigen bringen und abholen, wenn er Gast in Ihrer Kurzzeit-Pflegeeinrichtung ist? Beides ist nach Absprache den ganzen Tag über möglich,
wir bitten allerdings um Verständnis für das Ruhebedürfnis unserer
Pflegegäste während der Nachtsunden. Ist das Pflegepersonal in Ihrer Kurzzeit-Pflegeeinrichtung "rund-um-die-Uhr" anwesend? Ja Ich pflege meinen Ehemann seit nunmehr über 3 Jahren allein, was mich sehr überfordert. Welche Möglichkeiten der entlastenden Hilfe gibt es für mich? Zur langfristigen Entlastung pflegender Angehöriger gibt es die Möglichkeit, dass wir als Pflegedienst Sie bei der Pflege unterstützen. Das kann im Bereich der Grundpflege, der Ernährung, der Mobilität oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung der Fall sein. Den Umfang der Leistungen sprechen wir bei einem Hausbesuch mit ihnen ab. Die Berücksichtigung individueller Wünsche und Bedürfnisse hat dabei Priorität. Übersteigen die Kosten für die Pflege ihre finanziellen Möglichkeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen übergreifende Kosten durch den Sozialhilfeträger beantragt werden, wobei wir ihnen jederzeit gern zur Verfügung stehen. Durch einen Sturz habe ich starke Probleme bei jeder Bewegung. Gibt es Geräte, die mir das erleichtern können? Wie beantragt man diese und wie werden sie finanziert? Liegt bei ihnen eine Pflegestufe vor, können verschiedene
Hilfsmittel (u.a. Rollator, Badewannenlifter etc.) bei der Pflegekasse beantragt
werden, die entstehenden Kosten werden von ihr getragen. Sie sollen dazu dienen
die Pflege zu erleichtern und zu einer Linderung der Beschwerden beitragen sowie
ihnen als Pflegebedürftigen eine selbständigere Lebensführung
ermöglichen. Ich habe ein Schreiben vom "Amt" bekommen und weiß nicht damit umzugehen. Kann mir jemand dabei helfen? Die Formulierungen in Schreiben von Ämtern und Behörden, sind oftmals für unsere Patienten nur schwer verständlich. Haben Sie Fragen oder Probleme in diesem Bereich, nehmen Sie persönlich, telefonisch bzw. über die Pflegekräfte Kontakt zu uns auf. In einem umfassenden Beratungsgespräch können Detailfragen erläutert und sofern erforderlich weitere Maßnahmen abgeklärt werden. Bekomme ich Hilfe, wenn ich nicht mehr allein zum Friseur gehen kann oder eine Fußpflege benötige? Können Sie mir dafür jemanden vermitteln? Wir als Pflegedienst kooperieren mit Friseuren und Fußpflegen,
die auch Hausbesuche durchführen. Gern vermitteln wir Ihnen diese bzw.
vereinbaren einen Termin nach ihren Wünschen und Bedürfnissen. Krankheitsbedingt komme ich nicht mehr unter Leute. Ich fühle mich allein und möchte das ändern. Gibt es für mich als Pflegebedürftigen irgendwelche Möglichkeiten meiner Einsamkeit entgegenzuwirken? Es gibt die Möglichkeit in solchen Fällen an einem oder mehreren Tagen in der Woche eine Tagesstätte zu besuchen. Wir verfügen regional über vielfältige Kontakte zu verschiedenen Einrichtungen. Für die Abklärung spezieller Fragen, u.a. welche Tagesstätte für sie in Frage kommt und wie die Finanzierung erfolgt, stehen wir Ihnen gern in einem Beratungsgespräch zur Verfügung.
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