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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| BeratungsbesucheWenn Sie ausschließlich Pflegegeld beantragt haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen. In den Pflegestufen 1 und 2 muss dies mindestens einmal in sechs Monaten erfolgen, in der Pflegestufe 3 mindestens alle 3 Monate. Ein solcher Beratungsbesuch muss durch einen professionell geführten Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, erfolgen. Die Kosten für diesen Pflegeeinsatz werden von der zuständigen Pflegekasse übernommen und direkt vom Pflegedienst abgerechnet. Gerne führen wir diesen Beratungsbesuch bei Ihnen durch. Darüber
hinaus erinnern wir Sie termingerecht an den Folgebesuch.
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