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| Pflegeantragstellung und -gesetzgebung | |||
| AntragsverfahrenSie müssen bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Anträge auf Leistungen der Pflegekasse liegen uns von allen gängigen Krankenkassen vor. Dieser Antrag wird von der Pflegekasse an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter geleitet. Dieser hat zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit
erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Das Gutachten wird durch den MDK erstellt und an die Pflegekasse weiter geleitet. Die Pflegekasse informiert Sie im Anschluss schriftlich, ob Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Wir gehen davon aus, dass nach ca. 6-8 Wochen ein Bescheid vorliegen sollte. Ist dies nicht der Fall, informieren Sie uns, wir erkundigen uns gerne für Sie bei Ihrer Pflegekasse. Bis zum Eintreffen des Bescheides sind wir gerne bereit, die Möglichkeit
einer Vorpflege durch Pflege-Vital zu prüfen. Weitere Informationen finden
Sie im Bereich
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