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Antragsverfahren

Sie müssen bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Gern sind wir Ihnen bei der Antragstellung behilflich. Anträge auf Leistungen der Pflegekasse liegen uns von allen gängigen Krankenkassen vor. Dieser Antrag wird von der Pflegekasse an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter geleitet.

Dieser hat zu überprüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Der MDK besucht Sie diesbezüglich in Ihrer Wohnung bzw. in der Kurzzeitpflege oder im Heim. Im Zuge dessen stellt der MDK den Umfang der Hilfebedürftigkeit und den Pflegebedarf fest. Gerne sind wir. bereit, bei dem Termin mit dem MDK unterstützend präsent zu sein.

Das Gutachten wird durch den MDK erstellt und an die Pflegekasse weiter geleitet. Die Pflegekasse informiert Sie im Anschluss schriftlich, ob Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Wir gehen davon aus, dass nach ca. 6-8 Wochen ein Bescheid vorliegen sollte. Ist dies nicht der Fall, informieren Sie uns, wir erkundigen uns gerne für Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Bis zum Eintreffen des Bescheides sind wir gerne bereit, die Möglichkeit einer Vorpflege durch Pflege-Vital zu prüfen. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Ambulante Pflege unserer Internetpräsenz.

 

 

 
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