Pflege-Vital  Beate Langer GmbH

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Ambulante Pflege

 

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Insbesondere für Erstbetroffene: Pflegeantragstellung und -gesetzgebungDas sollten Sie
über Pflege wissen ...


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Wir sind für Sie da:

Leistungskomplexe der Kombinations- und Sachleistungen -- Pflegeberatung -- Urlaubsvertretung -- Beantragung von Pflegehilfsmitteln Häusliche Krankenpflege nach SGB V, § 37 Abs. 1 und 2 Haushaltshilfe nach SGB V § 38 Leistungen über das Sozialgesetzbuch SGB XII Vorpflege bzw. Privatleistungen


Die Pflege im gewohnten häuslichen Umfeld hat generell Vorrang vor einer stationären Unterbringung und ist eine bewährte Alternative zu anderen Pflegeformen. Unsere Pflege-Vital Beate Langer GmbH bietet Ihnen "Hilfe mit Herz" - tatkräftig, unterstützend und aktivierend bei der Bewältigung des täglichen Lebens.

Die folgenden beispielhaften Situationen, in denen ambulante Pflege in Anspruch genommen werden kann, erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir wollen Ihnen damit eine Orientierungshilfe geben, damit Sie gezielt zu uns Kontakt aufnehmen können. Ohne über Paragraphen zu "stolpern" und ohne zu sehr mit Fachbegriffen konfrontiert zu werden:

Hilfe im Rahmen der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch SGB XI

Alle Leistungskomplexe im Rahmen der Kombinations- und Sachleistungen

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Sie benötigen teilweise oder vollständige Hilfe einer professionellen Pflegestation. Inanspruchnahme von InformationSachleistungen, InformationGeldleistungen oder InformationKombinationsleistungen Zum Kontaktformular

Zur unverbindlichen Kalkulation Ihres Bedarfes an Sachleistungen steht Ihnen unser InformationTarifrechner zur Verfügung.

Pflegeberatung für pflegende Familienmitglieder oder Freunde nach § 37 bei Geldleistung

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Sie erhalten InformationGeldleistungen von der Pflegekasse und wollen, wie vom Gesetzgeber verlangt, einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeeinrichtung abrufen. Abrufen des InformationBeratungsbesuches Zum Kontaktformular

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Urlaubsvertretung nach § 39, wenn pflegende Familienangehörige oder Freunde verreisen wollen

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Die Pflegeperson ist für einen absehbaren Zeitraum verhindert (z.B. wegen Urlaubs oder Krankheit). Die Pflege soll dennoch sichergestellt werden. Beantragung von Verhinderungspflege, entweder ambulant oder in unserer Pflege-Vital Kurzzeitpflege GmbH Zum Kontaktformular

Hilfe bei der Beantragung von Pflegehilfsmitteln und Wohnungsanpassung

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Die Pflege erfolgt im häuslichen Umfeld. Durch den Einsatz von Pflegehilfsmitteln bzw.durch Wohnungsanpassung könnte die Pflege erleichtert, die Beschwerden des Pflegebedürftigen gelindert bzw. eine selbständigere Lebensführung gefördert werden. Beantragung der InformationPflegehilfsmittel bzw. der Maßnahmen zur InformationWohnungsanpassung. Pflege-Vital unterstützt Sie dabei. Zum Kontaktformular

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Häusliche Krankenpflege nach SGB V, § 37 Abs. 1 und 2

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Sie werden beispielsweise aus dem Krankenhaus mit einer noch nicht vollständig verheilten Wunde entlassen. Wir kommen täglich zum Verbandswechsel zu Ihnen nach Hause. Inanspruchnahme von Grundpflege, hauswirtschaftlichen Verrichtungen und Behandlungspflege Zum Kontaktformular

Zurück zur Leistungsübersicht Leistungskomplexe der Kombinations- und Sachleistungen -- Pflegeberatung -- Urlaubsvertretung -- Beantragung von Pflegehilfsmitteln Häusliche Krankenpflege nach SGB V, § 37 Abs. 1 und 2 Haushaltshilfe nach SGB V § 38 Leistungen über das Bundessozialhilfegesetz - BSHG Privatleistungen Informationen zur Pflegegesetzgebung (SGB V, SGB XI, BSHG)


Haushaltshilfe nach SGB V § 38

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Ein versichertes Familienmitglied ist wegen Krankheit zur Haushaltsführung vorübergehend nicht in der Lage. Kinder unter 12 Jahren wären allein zu Hause, ohne dass sich ein Erziehungsberechtigter um sie kümmern kann. Inanspruchnahme von kompletter Familienpflege Zum Kontaktformular

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Leistungen nach SGB XII

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
InformationÜbergreifende Leistungen der Pflegeversicherung können von Ihnen nicht übernommen werden. Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege und von vorübergehender Hilfe Zum Kontaktformular

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Leistungen ohne Vorliegen einer Pflegestufe

Situation Ihre Möglichkeiten
Wir helfen
Sie haben einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt, der jedoch noch nicht genehmigt wurde. Pflegebedarf besteht aber bereits. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir werden überprüfen, ob wir in Vorleistung gehen können. Zum Kontaktformular
Alle vorher genannten Kostenträger kommen nicht in Frage Private Bezahlung der Pflegedienstleistungen Zum Kontaktformular

 

 

 
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