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Service-Wohnen

 

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Was ist Service-Wohnen?

Das Service-Wohnen in der Florian-Geyer-Str. 97, 12489 Berlin-Adlershof bietet älteren Menschen in einer Wohnung die Möglichkeit möglichst selbständig zu leben, ohne auf die Sicherheit von Service- bzw. Pflegeleistungen zu verzichten.

Im Service-Wohnen erhält der Mieter genau wie in einer normalen Wohnung einen Mietvertrag mit dem Vermieter des Hauses „Altes Kabelwerk Adlershof GbR“, vertreten durch Hausverwaltung S 1.

Die Miete der Wohnung beträgt ca. 356,- € warm incl. BK. Die Wohnung ist ca. 34 qm groß.

Das Haus verfügt über einen ebenerdig zugängigen Fahrstuhl.

In der Wohnung befindet sich eine kleine Teeküchen mit Kühlschrank, 2 Herdplatten, Spüle sowie Ober- und Unterschränke. 
Außerdem verfügt die Wohnung über ein eigenes Bad mit Dusche, Toilette und Waschbecken. Ein extra Wannenbad, welches sich auf der gleichen Etage in einer Wohngemeinschaft befindet, kann ebenfalls genutzt werden.
Waschmaschine und Trockner im Hauswirtschaftsraum der Wohngemeinschaft (auf der gleichen Etage) können genutzt werden. Anfallende Reparaturkosten für Waschmaschine und Trockner bzw., soweit nötig, Kosten für Neuanschaffungen dieser Geräte teilt sich der Mieter des Service-Wohnens mit den Mietern der Wohngemeinschaft.

Zu den Pflegeleistungen ist zu sagen, dass bei Einzug ins Service-Wohnen ein monatliches Grundpaket in Höhe von 43,89 € für allgemeine Sozialarbeit wie Behördenhilfe, Hilfe bei Anträgen, Organisation von kulturellen Veranstaltungen, Reinigung und Nutzung der Gemeinschaftsflächen, Organisation von Reparaturarbeiten sowie einer 24-Stunden Notrufbereitschaft bei unseren Pflegedienst abgeschlossen wird.
Alle anderen Pflegeleistungen, wie hauswirtschaftliches Paket (260,- €/Monat) und Gesundheitspaket (146,25 €/Monat) können, müssen aber nicht gebucht werden. Mittagstisch wird auf Wunsch über einen Anbieter des fahrbaren Mittagstisches vermittelt.

Ebenso ist es möglich, dass individuelle Leistungskomplexe, die mit der Pflegekasse im Rahmen der ambulanten Sach- oder Kombinationsleistung abgerechnet werden, vereinbart werden können (bei Vorliegen von Pflegegrad 2-5). Auch Leistungen der Hilfe zur Pflege über den Sozialhilfeträger sind bei Vorliegen der vermögens- und einkommensrechtlichen Voraussetzungen, sowie Vorliegen von Pflegegrad 2-5 möglich. Bei Vorliegen des Pflegegrades 1 können mit der Kasse im Rahmen des Entlastungsbetrages monatlich 125,-€ für Beschäftigung und Betreuung und haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden.

Die Wohnung wird, wie in der normalen Häuslichkeit auch, mit eigenem Mobiliar ausgestattet. Evtl. nötige Hilfsmittel wie Pflegebett etc. können von unserem Pflegedienst über ein Rezept vom Hausarzt bei der zuständigen Kranken- bzw. Pflegekasse beantragt werden.

Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unsere Sozialarbeiterin Fr. Lamprecht-Hapke gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefonnr.: 030/ 678 06 06 oder fragen sie per mail an: soz@pflege-vital.com nach einem Termin oder näheren Informationen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Ihr Pflege-Vital Team 

 

 

 
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