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Ambulante Pflege und häusliche Krankenpflege

 

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Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz seit 1. Januar 2013

Am 1. Januar 2013 ist das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft getreten. Es stehen nun verbesserte und neue Leistungen zur Verfügung. Insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit Zuordnung nach § 45 SGB XI gibt es verbesserte Leistungen. In den verschiedenen Abschnitten auf unserer Homepage haben wir diese Informationen für Sie eingepflegt.

Darüber hinaus können Sie sich bei Bedarf auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit eine Broschüre zum Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz herunterladen.
Bitte folgen Sie folgendem Link: Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz

 

 

 
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